Mitarbeiter-Gutscheine: Bereiten Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude

Für den Zuschlag bei einem gefragten Projekt, beim Abschluss eines erfolgreichen Auftrags oder einfach für die gute Arbeit ‒ es gibt viele Anlässe, zu denen es sich lohnt, sich bei seinen Mitarbeitern zu bedanken. Wie wäre es statt eines Blumenstraußes mal mit einem Mitarbeiter-Gutschein?

Vorteile von Mitarbeiter-Gutscheinen

Mitarbeiter-Gutscheine sind ein schönes Zeichen, um jemanden für seine Arbeit zu belohnen. Sie haben einen hohen praktischen Nutzen, da sich jeder Mitarbeiter individuell etwas dafür aussuchen kann. Während sich der eine vielleicht einen Technik-Wunsch erfüllt, stöbert der andere lieber nach neuen Einrichtungsideen. So erfüllt der Gutschein für jeden vollkommen seinen Zweck.

Darüber hinaus bietet er einen Motivationsanreiz, die gute Leistung beizubehalten oder sogar zu steigern. Setzen Sie auf diese Weise Signale, die Ihrem ganzen Unternehmen zugutekommen. Denn: Zufriedene Kollegen arbeiten gern bei Ihnen und sind bereit, Sie zu unterstützen. Das wirkt sich äußerst positiv auf die Produktivität, aber auch auf das Arbeitsklima aus.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Ihr Team mit Verwandten oder Freunden über die kleine Aufmerksamkeit spricht. Auf diese Weise stärken Sie gleichzeitig Ihre Außenwirkung und bleiben bei vielen Leuten anerkennend im Gedächtnis. Möglicherweise gewinnen Sie so ja sogar neue Kunden oder Mitarbeiter dazu?

Ein Aspekt, der für beide Seiten sehr attraktiv ist: Gutscheine mit einem Wert von bis zu 50 Euro gelten als steuerfreier Sachbezug. Das heißt, Ihre Mitarbeiter können das volle Budget ausschöpfen und für Sie fallen darüber hinaus keine weiteren Abgaben an.

Übersicht: Unsere aktuellen Angebote für Mitarbeiter-Gutscheine

Jeder Mitarbeiter hat eigene Wünsche und Bedürfnisse. Durch die Flexibilität eines Gutscheins werden Sie jeder Anforderung gerecht. Mit ihm bekommt jede Person die Möglichkeit, etwas individuell für ihren Alltag zu erwerben.

Bei unseren Mitarbeiter-Gutscheinen haben wir eine ganze Reihe an Partnershops, aus denen sich Ihr Team etwas aussuchen kann:

Fashion

  • About you
  • Adidas
  • Adler
  • ASOS
  • BAUR
  • Breuninger
  • C&A
  • Cecil
  • Engelbert Strauss
  • Ernsting‘s Family
  • Foot Locker
  • H&M
  • Herrenausstatter.de
  • Hirmer
  • Mango
  • Reebok
  • s.Oliver
  • StreetOne
  • TK Maxx
  • Zalando

Sport

  • Decathlon
  • Fahrrad XXL
  • Intersport
  • Nextbike
  • SportScheck

Essen und Trinken

  • Domino Pizza
  • Gourmetfleisch.de
  • Grillfürst
  • Hello Fresh
  • Kaufland
  • Lieferando
  • Lindt
  • MyMuesli
  • Penny
  • Rewe
  • TortenPrima
  • World of Sweets

Wohnen und Garten

  • Butlers
  • Dehner
  • Höffner
  • Ikea
  • Poco
  • Toom Baumarkt

Technik

  • Caseable
  • Conrad
  • Cyberport
  • Gravis
  • Media Markt

Digital

  • Google Play
  • iTunes
  • RTL+
  • Spotify

Reisen und Erlebnisse

  • Airbnb
  • Centerparks
  • Eventim
  • Hotel Erlebnisgutscheine
  • MyDays
  • ReisenAktuell

Kinder und Spiele

  • Babymarkt
  • Babywalz
  • MyToys
  • Nintendo
  • Ravensburger
  • Xbox

Auto

  • Agip
  • Esso
  • GO Tankgutschein
  • SB Tank
  • Shell
  • TotalEnergies
  • Westfalen Tanken

Sonstiges

  • Amazon
  • Bücher.de
  • Christ
  • Douglas
  • Otto
  • Rossmann
  • Tschibo
  • Zooplus

Die Gutscheine gelten sowohl für den Onlinehandel als auch für die lokalen Filialen. Dadurch gewähren Sie Ihren Mitarbeitern die größtmögliche Flexibilität beim Einlösen. Online-Shopper haben genauso viel Vergnügen wie diejenigen, die lieber durch die Innenstadt bummeln.

Gern gesehen sind Mitarbeiter-Gutscheine für Esso oder Shell, mit denen das Tanken viel leichter wird. Mit einem Gutschein für Unternehmen wie Eventim zeigen Sie nicht nur Ihre Wertschätzung, sondern schenken schöne Erlebnisse. Richten Sie die Auswahl der von Ihnen angebotenen Gutscheine auf Ihre Zielgruppe aus: Über einen Gutschein für IKEA freut sich der Einrichtungs-Fan und Hobby-Bastler, während ein Engelbert-Strauss-Gutschein auch den Handwerker überzeugt.

Profitieren Sie von unserer Mansard-Prämienwelt

Mit der Mansard-Prämienwelt machen Sie Ihren Mitarbeitern durch die Incentivierungen eine große Freude und steigern ihre Motivation. Wir gestalten Prämienprodukte individuell in Ihrem Corporate-Design und nach Ihren Wünschen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Vorteile unseres Services und erstellen Sie mit uns Ihren individuellen Prämien-Onlineshop. Profitieren Sie auch von unserer Möglichkeit der Vorfinanzierung.


Häufig gestellte Fragen:

Wie hoch darf ein Gutschein für Mitarbeiter sein?

Antwort lesen

Gutscheine sind eine großartige Möglichkeit, Ihre Wertschätzung zu zeigen und Mitarbeiter zu belohnen. Allerdings müssen Sie auch die steuerlichen Auswirkungen bedenken. Die gute Nachricht ist, dass Gutscheine für Mitarbeiter bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat zu den steuer- und sozialversicherungsfreien Sachleistungen zählen!

Wie buche ich Gutscheine für Mitarbeiter?

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Indem Sie Gutscheine unter „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ 4140 (SKR 03) oder 6130 (SKR 04) verbuchen, können Sie Ihren Mitarbeitern zeigen, wie sehr Sie sie schätzen, und gleichzeitig Geld bei den Steuern sparen.

Können Gutscheine an Mitarbeiter pauschal versteuert werden?

Antwort lesen

Die Antwort ist ja, aber mit einigen Bedingungen. Sachleistungen in Form von Gutscheinen können bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei gewährt werden oder es kann die Pauschalbesteuerung nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) angewendet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Leistungen zusätzlich zum bereits gezahlten Lohn angeboten werden.

Ist ein Gutschein ein geldwerter Vorteil?

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Ja! Gutscheine, wie Jobtickets für den Arbeitsweg und Benzingutscheine, fallen unter die Kategorie des geldwerten Vorteils. Das Gleiche gilt für Warengutscheine. Diese häufig verwendeten Sachleistungen sind steuerfrei, solange sie einen Wert von 50 Euro oder weniger haben.

Welche Gutscheine sind noch steuerfrei?

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Gutscheine, die speziell für den Personennah- und -fernverkehr, zum Tanken oder für Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Sortiment eines Online-Händlers bestimmt sind, werden weiterhin als Sachlohn akzeptiert. Gutscheine, die gegen Bargeld oder Produkte Dritter eingetauscht werden können, erfüllen in der Regel nicht die Kriterien eines steuerfreien Sachlohns.


Was kann ich für Sie tun?

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